Die Juristen schröpfen die Bürger
Das Parlament beschließt die Gesetze.
Dafür wird kein einziger Jurist gebraucht. Warum also so viele Juristen in den Parlamenten?
Bisher wurde dem Bürger vermittelt, dass Gesetze in den zuständigen Ministerien ausgearbeitet werden.
Das hat sich als nicht haltbar erwiesen, nachdem bekannt wurde, dass Gesetze in externen Kanzleien entstehen. Auch die Ausarbeitung
von Gesetzen darf nicht in der Hand der Juristen liegen.
Die Gesellschaft schafft sich Rechtsnormen, um das Zusammenleben so zu regeln, dass keiner dem anderen schadet bzw. sich keiner
eine Lebensweise anmaßt, die er anderen nicht zugesteht.
Wer Regeln einhalten soll, muss sie kennen. Er muss sie auch verstehen können. Auch der Gutwillige wird nicht behaupten, dass
die von Juristen erarbeiteten Regeln im wesentlichen zu verstehen sind.
Das ist auch nicht das Ziel der Juristen. Denn dann würden sie sich um ihre reichhaltigen Pfründe bringen.
Rechtssicherheit ist ein hohes Gut. Doch die Juristen leben von der Rechtsunsicherheit.
Gesetze müssen im wesentlichen nicht von Juristen erarbeitet werden. Sie können an der Ausarbeitung der Rechtsnormen beteiligt
werden, aber immer unter Kontrolle der Volksvertreter.
Da das Parlament die Gesetze beschließt, darf es nicht von den Juristen dominiert werden.
Die Juristen haben sich das Rechtsberatungsgesetz geschaffen.
In der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGO haben sie sich eine Vergütung nach Streitwert bewilligt, die sie sich auch
für den Fall ihrer Unfähigkeit abgesichert haben.
Der gutgläubige Bürger hat gehofft, dass mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG die grundsätzlichen Mängel der BRAGO
behoben werden.
Der Rechtsanwalt berechnet im wesentlichen seine Gebühr weiterhin nach dem Gegenstandswert, sprich Streitwert.
Er bekommt seine Gebühr immer, egal ob er obsiegt oder unterliegt.
Während der Entwurfsphase des RVG hatte ich mich an das Bundesministerium für Justiz und an die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer
Juristen mit dem Vorschlag gewandt, die beiden gravierenden Mängel der BRAGO mit dem RVG zu beheben
- Gebühren nach Gegenstandswert
- Gebühren für den Anwalt, auch wenn er unterliegt.
Die Juristen im Ministerium und in der Arbeitsgemeinschaft haben über den Einfallspinsel sicherlich nur gelacht, der ihnen vorschlägt,
die beiden sprudelnden Geldquellen versiegen zu lassen.
Die alte ehrwürdige Anwaltschaft ist von der unverhältnismäßig hohen Zahl ausgebildeter Juristen überschwemmt. Wenn sich
die Gelegenheit bietet, für einen Schriftsatz von ein paar Seiten bei entsprechendem Streitwert eine Millionengebühr völlig "rechtmäßig"
zu erhalten, langen auch solide Typen hin.
Wenn der Streitwert aber wie in der Mehrzahl der Fälle gering ist, reicht die Gebühr nicht aus, um die Kanzleikosten zu decken.
Der Anwalt kann sich in den Fall nicht einarbeiten. Er gibt dem Mandanten der Gegenseite und dem Gericht gegenüber nur Allgemeinplätze ab.
Mit der Hoffnung auf das große Geld hilft man sich gegenseitig mit dem Hochdrehen des Gegenstandswertes.
Ein Anwalt, der unter Auftragsmangel leidet oder nur nicht ausgelastet ist, gaukelt dem Mandanten Gewinnchancen vor, da sein Entgelt
in jedem Falle stimmt.
Der Rechtsschutz suchende Bürger ist diesen smarten Anwälten per Gesetz ausgeliefert.
Die Juristen füllen sich nicht nur selbst die Taschen, sondern schaffen auch Verdienstmöglichkeiten für andere Berufsgruppen.
Direkte Nutznießer sind die vom Gericht beauftragten Gutachter. Die Beauftragung von Gutachtern ist unverhältnismäßig angewachsen.
Es werden oftmals völlig sinnlose Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Berufsgruppe der Steuerberater ist nicht allein von den Juristen geschaffen worden. Aber ohne die undurchschaubaren Steuergesetze
wäre der Berufsstand der Steuerberater ein kümmerliches Pflänzchen.
Auf die Juristenschwemme hat die Versicherungsbranche mit Rechtsschutzpolicen für verschiedene Belange reagiert. Ohnehin lebt
die Versicherungsbranche vom undurchschaubaren Gesetzesdickicht.
Die Medien füllen ihre Spalten und Sendezeiten auch gern mit diesem Wirrwarr.
Da die kompliziert gestaltete Rechtsordnung alle Gesellschaftsbeziehungen durchzieht, soll hier nicht der Versuch der Vollständigkeit
unternommen werden.
Eine Bemerkung möchte ich aber anfügen.
Kauft der Bürger einen Gebrauchsgegenstand, erhält er eine Gebrauchsanweisung, in der über mehrere Seiten Sicherheitsvorschriften
der allgemeinen Art immer wiederlückenlos aufgelistet werden, wie
- Halten Sie das Werkzeug scharf und sauber.
- Kontrollieren Sie regelmäßig das Kabel des Werkzeugs und lassen Sie es bei Beschädigung von einem anerkannten Fachmann erneuern
- Kontrollieren Sie das Verlängerungskabel regelmäßig und ersetzen Sie es, wenn es beschädigt ist
- Benutzen Sie das Kabel nicht, um den Stecker aus der Steckdose zu ziehen.
Wenn der Käufer aber für einen nicht ganz ungefährlich zu bedienenden Häcksler spezielle Sicherheitshinweise sucht, findet er die
in der Regel nicht.
Da die allgemeinen Sicherheitsvorschriften die Bedienungsanleitung füllen, fallen die für dieses Gerät benötigten Bedienungshinweise
dürftig aus.
Der Hersteller schreibt die Liternei für die allgemeinen Sicherheitsvorschriften als Absicherung gegen von Juristen konstruierte
Haftungsfälle auf.
Politiker und selbsternannte Bürgerschützer warnen gern und immer wieder bei Bundeswehr, Polizei und Sicherheitsdiensten vor dem
Staat im Staate.
Die Juristen haben diese Funktion längst eingenommen. Der oder die Bürger können gegen die Machtfülle, die sich die Juristen im
Parlament, als Richter, in den Behörden und großen vernetzten Kanzleien angeeignet haben, nichts ausrichten.
Mit Appellen, Aufrufen, Demonstrationen oder Klagen ist da nichts zu verändern.
Der einzige Weg ist die Austrocknung.
Die Medien zeichnen dem Bürger zwar das Bild von integren Richtern, smarten Anwälten und einer Rechtsstaatlichkeit als Garant für
Rechtssicherheit vor, doch kann damit nur ein Teil der Bürger beeinflusst werden.
Die Bürger, die ihren Blick für die Realität noch nicht verloren haben, können mit ihrer Wahlstimme die Zahl und damit die Macht
der Juristen in Parlamenten herabsetzen.
Des weiteren muss das Studium der Rechtswissenschaften zahlenmäßig eingeschränkt werden.
Zwar ist die Zahl der Jurastudenten in den zehn Jahren 1996 - 2006 um 12% gesunken, doch ist damit die Juristenschwemme nicht einzudämmen.
Bereits auf dem Anwaltstag 2004 wurde vor zu vielen Juristen gewarnt.
Von 1972 bis 2004 habe sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland auf 130 000 verfünffacht.
Es gibt an deutschen Universitäten und Hochschulen 100 000 Jurastudenten. Jährlich schließen 13 000 ihr Studium mit einem akademischen
Grad ab. Zum Stichtag 1.1.2007 gab es bereits 142 830 Rechtsanwälte in Deutschland. Die Absolventen der Rechtswissenschaften
überschwemmen die Gesellschaft und schaffen sich ihre Betätigungsfelder, nicht zum Nutzen der Gesellschaft.
Da sich die Zahl der Juristen vervielfacht hat, stellt die Zahl der in den Ruhestand wechselnden Juristen nur einen Bruchteil
von der Zahl der neu hinzu kommenden dar.
Auch wenn die Neuzulassungen zum Jurastudium auf ein Zehntel gesenkt werden könnte, braucht es Jahrzehnte, um die
Zahl der Juristen auf ein für die Gesellschaft akzeptables Maß zu reduzieren.
Es ist höchste Zeit die Fehlentwicklung zu korrigieren.
Hat jemand den Optimismus, dass die politische Klasse diese Fehlentwicklung stoppen will und auch kann?